Rahmenbedingungen
Dauer
Nach einem Erstgespräch kann der Klient entscheiden, ob er sich mit seinem Anliegen bei mir gut aufgehoben fühlt und ob für ihn die Chemie stimmt.
Entscheidet sich der Klient für eine Therapie, finden die Sitzungen – falls nichts anderes vereinbart wurde – ein Mal wöchentlich statt und dauern üblicherweise 50 Minuten. Länger lässt sich die Konzentrations- und Merkfähigkeit nicht aufrecht erhalten, es soll die Gefahr vermieden werden, dass die Erkenntnisse und Einsichten der Therapie verloren gehen oder verwischen.
Die Anzahl der Sitzungen hängt ab von der Schwere der Symptomatik, dem Umfang der vereinbarten Ziele und der aktiven Bereitschaft und Fähigkeit des Klienten, sich einzulassen und an den geplanten Veränderungen zu arbeiten. Es ist kaum möglich, hier pauschal konkrete Angaben zu machen. (siehe Beratung)
Da mir bewusst ist, dass die Kosten der Therapie für den Klienten eine Belastung sein können, bin ich natürlich bemüht, die Therapiedauer nach dem Motto „So lange wie nötig, so kurz wie möglich“ auszurichten.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeut bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h., dass niemand etwas von dem, was in der Therapie besprochen wird, von mir erfährt. Diese Verschwiegenheitspflicht erachte ich überdies als absolut notwendige Voraussetzung für das Entstehen von Vertrauen zwischen mir und meinen Klienten.